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   VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992   

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https://dejure.org/2023,31557
VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992 (https://dejure.org/2023,31557)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992 (https://dejure.org/2023,31557)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. November 2023 - AN 14 E 23.1992 (https://dejure.org/2023,31557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; SGB I § 35 Abs. 3, 4; SGB X § 67 Abs. 2
    Erteilung eines presserechtlichen Auskunftsanspruches im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Bundesagentur für Arbeit

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; SGB I § 35 Abs. 3, 4; SGB X § 67 Abs. 2
    Erteilung eines presserechtlichen Auskunftsanspruches im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Bundesagentur für Arbeit

  • rewis.io

    Bußgeldverfahren, Presserechtlicher Auskunftsanspruch, Schwerbehinderte Menschen, Einstweilige Anordnung, Auskunftserteilung, Vorwegnahme der Hauptsache, Verwaltungsgerichte, Geschäftsgeheimnis, Anordnungsgrund, Antragsgegner, Befähigung zum Richteramt, ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992
    Allerdings genügt es in diesem Zusammenhang, wenn Eilrechtsschutz nur gewährt wird, wo ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen (vgl. BVerfG, B.v. 8.9.2014 - 1 BvR 23/14 - juris Rn. 29 f.), der Erlass einer einstweiligen Anordnung mithin notwendig ist, um wesentliche Nachteile abzuwenden.

    Damit die Presse ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion wahrnehmen kann, dürfen mit Blick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und das von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG mitumfasste Selbstbestimmungsrecht der Presse insbesondere auch hinsichtlich der Aktualität einer Berichterstattung aber keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 8.9.2014 - 1 BvR 23/14 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14

    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992
    Das Gericht geht angesichts des grundrechtlichen Gewichts des presserechtlichen Auskunftsanspruchs nicht davon aus, dass eine Information, die Sozialdaten i.S.v. § 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X oder Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse i.S.v. § 67 Abs. 2 Satz 2 SGB X betrifft, bereits angesichts der gesetzlichen Regelung des § 35 Abs. 3, 4 SGB I, die insoweit eine Auskunft absolut ausschließt, keinem presserechtlichen Auskunftsanspruch zugänglich ist (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 6 C 12/14 - NVwZ 2015, 1388 Rn. 29, siehe aber BayVGH, B.v. 10.8.2022 - 7 CE 22.1099 - BeckRS 2022, 19871 Rn. 39 ff.).

    Aus der herausgehobenen Stellung der Pressefreiheit folgt, dass, jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden, aus § 35 Abs. 3 SGB I kein absolutes Verbot der Auskunft abzuleiten ist (in diese Richtung auch BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 6 C 12/14 - NVwZ 2015, 1388 Rn. 29).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992
    Daher ist unmittelbar auf die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) als Rechtsgrundlage für pressespezifische Auskunftspflichten zurückzugreifen (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 6 A 2/12 - juris).

    Es ist vorliegend auch unstreitig, dass sich der geltend gemachte Auskunftsanspruch auf bei der Bundesagentur tatsächlich vorhandene Informationen bezieht, d.h. es wird keine nicht vom presserechtlichen Auskunftsanspruch umfasste Informationsbeschaffung verlangt (vgl. dazu vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 6 A 2/12 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 10.08.2022 - 7 CE 22.1099

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch im Zusammenhang mit

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992
    Das Gericht geht angesichts des grundrechtlichen Gewichts des presserechtlichen Auskunftsanspruchs nicht davon aus, dass eine Information, die Sozialdaten i.S.v. § 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X oder Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse i.S.v. § 67 Abs. 2 Satz 2 SGB X betrifft, bereits angesichts der gesetzlichen Regelung des § 35 Abs. 3, 4 SGB I, die insoweit eine Auskunft absolut ausschließt, keinem presserechtlichen Auskunftsanspruch zugänglich ist (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 6 C 12/14 - NVwZ 2015, 1388 Rn. 29, siehe aber BayVGH, B.v. 10.8.2022 - 7 CE 22.1099 - BeckRS 2022, 19871 Rn. 39 ff.).

    Geschäftsgeheimnisse sind somit Tatsachen, die den kaufmännischen Bereich eines Unternehmens betreffen, im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen und an deren Geheimhaltung ein schutzwürdiges wirtschaftliches Interesse besteht (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2022 - 7 CE 22.1099 - BeckRS 2022, 19871 Rn. 45).

  • BVerwG, 08.07.2021 - 6 A 10.20

    Bundesnachrichtendienst muss Auskünfte zu sog. Kennenlernterminen, nicht aber zu

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992
    Der Anspruch darf dabei in seinem materiellen Gehalt nicht hinter den Ansprüchen nach den Landespressegesetzen zurückbleiben (vgl. BVerwG, U.v. 8.6.2021 - 6 A 10/20 - juris Rn. 18).

    Der presserechtliche Auskunftsanspruch kann als Individualrecht einzelner Pressangehöriger (vgl. BVerwG, U.v. 8.6.2021 - 6 A 10/20 - juris Rn. 19) von der als freie Journalistin tätigen Antragstellerin geltend gemacht werden.

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992
    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3/13 - NVwZ-RR 2014, 558 Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 02.06.2020 - AN 14 E 20.00435

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen einen Bürgermeister

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992
    Wie bereits dargelegt sind die Anforderungen vorliegend wegen der drohenden Vorwegnahme der Hauptsache erhöht (vgl. VG Ansbach, B.v. 2.6.2020 - AN 14 E 20.00435 - juris Rn. 41).
  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992
    Es ist vielmehr die Pressefreiheit, deren grundrechtliche Dimension stets zu beachten ist (vgl. BVerfG, B.v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 - juris Rn. 16), an sich mit den konkreten gegenläufigen Interessen im Einzelfall abzuwägen.
  • VGH Bayern, 24.01.2017 - 7 CE 16.2056

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch im Eilverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992
    Vor diesem Hintergrund sind vorliegend erhöhte Anforderungen an die Darlegung sowohl des geltend gemachten Anordnungsgrunds als auch des Anordnungsanspruchs zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2017 - 7 CE 16.2056 - juris Rn. 9), die vorliegend allerdings erfüllt sind.
  • BVerwG, 13.01.2021 - 6 A 9.19

    Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung i.R.v. Auskunftsansprüchen eines

    Auszug aus VG Ansbach, 02.11.2023 - AN 14 E 23.1992
    Entscheidend ist vielmehr, ob diesem schutzwürdige Interessen von solchem Gewicht entgegenstehen, dass sie den presserechtlichen Auskunftsanspruch ausschließen (vgl. u.a. BVerwG, B.v. 10.5.2022 - 6 A 9/21, 6 A 9/21 (6 A 9/19) - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 10.05.2022 - 6 A 9.21

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen den BND; In-Camera-Verfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2020 - 15 B 315/20

    Umweltinformation; Unterrichtung der Öffentlichkeit; Imageschäden; Umsatzeinbußen

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